Barrierefreiheitserklärung des Einzelunternehmens „Traumsteinland“ der Einzelunternehmerin Astrid Austaller
Das Einzelunternehmen „Traumsteinland“ der Einzelunternehmerin Astrid Austaller ist bemüht, ihre WebApps, Quests und mobilen Anwendungen und jene mit dem beyondcom CMS erstellten Applikationen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) i.d.g.F. zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die WebApp https://beyondarts.at/app/traumsteinland/ und für alle WebApps, Quests und mobilen Anwendungen, die mit dem beyondcom CMS-Content Management System erstellt sind
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die WebApp, Quests und mobilen Anwendungen sind seit Mai 2025 vollständig mit der Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Inhalte, die seit Mai 2025 barrierefrei gestaltet wurden
Die nachstehend aufgeführten Inhalte wurden seit Mai 2025 barrierefrei gestaltet:
- Sequenzanpassungen und eine saubere hierarchische Strukturierung des abgebildeten Contents, um die Tastaturnavigation und die Verwendung von Screenreadern zu unterstützen (betrifft WCAG 1.3.1 Informationen und Beziehungen und WCAG 1.3.2 Aussagekräftige Reihenfolge).
- Die Gliederung und Auszeichnung von Überschriften (H1, H2, H3, …) sind sind korrekt umgesetzt (betrifft WCAG 1.3.1 Informationen und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen), wodurch ebenfalls die Verwendung der Tastaturnavigation und der Einsatz von Screenreadern voll umfänglich möglich ist.
- Die Haupt- und Sekundär- Navigation, eine schlüssige und durchgängige Fokusanzeige sowie die richtige Reihenfolge der Anzeige wurden korrekt umgesetzt, wodurch ebenfalls die Tastaturnavigation und die Verwendung von Screenreadern voll umfänglich möglich ist (betrifft WCAG 2.1.1 Tastatur, 2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme), 2.4.3 Fokus-Reihenfolge, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen und 2.4.7 Fokus sichtbar). Die genannten barrierefreien Themen sind in der Kartendarstellung und Kartennavigation ebenfalls umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services dieser WebApps, Quests und mobilen Anwendungen werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung der von Traumsteinland mit dem beyondcom CMS erstellten WebApps, Quests und mobilen Anwendungen behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@traumsteinland.at und office@beyondcom.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in den WebApps, Quests und mobilen Anwendungen XXX“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seiten an.
Kontakt:
office@traumsteinland.at
office@beyondcom.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch Unternehmen, Bund, Land, Gemeinde oder ihnen zuordenbaren Einrichtungen beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Unternehmen, Bund, Land, Gemeinde oder ihnen zuordenbaren Einrichtungen oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die letzte Version der mit dem beyondcom CMS erstellten WebApp https://beyondarts.at/app/traumsteinland/, Quests und mobilen Anwendungen wurde im September 2025 technisch umgesetzt. Das Einzelunternehmen „Traumsteinland“, der Einzelunternehmerin Astrid Austaller ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit dem Jahr 2023 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften “E-Government-Gesetz 2004” und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.